§ 1037 ABGB; § 1036 ABGB; § 351 EO; § 352 EO
Die Veräußerung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks durch bloß einen Miteigentümer ist als Anwendungsfall der Geschäftsführung ohne Auftrag zu qualifizieren. Für Maklerkosten besteht eine aliquote Ersatzfähigkeit, wenn ohne Beiziehung des Maklers nur ein niedrigerer Kaufpreis hätte erzielt werden können.