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Gleichbehandlungsgrundsatz und Sonderverträge gem § 36 VBG

EntscheidungArbeitsrecht - Sozialrechtecolex 2007/62ecolex 2007, 130 - 131 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch bei Sonderverträgen nach § 36 VBG zu berücksichtigen, hat aber keinen Einfluss auf das Ermessen des Arbeitgebers. Eine auch willkürliche Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer ist daher zulässig.

Rechtsgrundlagen: § 36 VBG; § 1157 ABGB

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