vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Vorrang des Grundsatzes der Firmenwahrheit gegenüber den Firmenbildungsvorschriften; Unterscheidung Firmenfortführung und Firmenänderung

EntscheidungHandelsrechtecolex 2007/53ecolex 2007, 115 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 18 Abs 2 HGB; § 19 Abs 2 HGB

Die Gründung der M-Liegenschafts-GmbH & Co KEG durch die M-Bau-GmbH ist nicht zulässig. Bei einem Gesellschafterwechsel hingegen ist eine Firmenfortführung zulässig, weil hier der Grundsatz der Firmenwahrheit durchbrochen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!