§ 13 Abs 7 ORF-G; § 14 ORF-G; § 17 ORF-G
Der VwGH konkretisiert die Unterscheidungsmerkmale zwischen Sponsoring und Product-Placement und erläutert, dass nur die werbewirksame Zurschaustellung eines Markenprodukts als Product-Placement qualifiziert werden kann.