Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 67c AVG
Die Aufforderung des Naturwacheorgans zur Vorlage eines Ausweises kann nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifiziert werden.
Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 67c AVG
Die Aufforderung des Naturwacheorgans zur Vorlage eines Ausweises kann nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifiziert werden.