Zusammenfassung: Unwesentliche Eingriffe ins Landschaftsbild schließein eine Genehmigung nach § 18 Abs 2 Sbg NatSchG nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 Sbg NatSchG
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Zusammenfassung: Unwesentliche Eingriffe ins Landschaftsbild schließein eine Genehmigung nach § 18 Abs 2 Sbg NatSchG nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 Sbg NatSchG
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