Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines Machtwechsels in einer KG Stellung und konkretisiert die formellen und inhaltlichen Vorgaben für die Anzeige des Machtwechsels, die die Präklusivfrist des § 12a Abs 2 MRG in Gang setzt. Weiters legt er dar, dass eine Erhöhung des Mietzinses aufgrund eines Machtwechsels keinen Aufgliederungsantrag bezüglich eines Pauschalmietzinses voraussetzt.