Zusammenfassung: Der UFS nimmt zum Bescheidstatus einer mittels Computerprogramms Feststellung eines Verspätungszuschlags Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO; § 20 BAO; § 289 Abs 1 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zum Bescheidstatus einer mittels Computerprogramms Feststellung eines Verspätungszuschlags Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO; § 20 BAO; § 289 Abs 1 BAO
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