Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Behauptungs- und Beweislast des Klägers im Lauterkeitsverfahren und erläutert, dass ein Fortwirken der durch unwahre Äußerungen herbeigeführten negativen Auswirkungen einen Widerrufsanspruch ausschließt.
Rechtsgrundlagen: § 7 UWG; § 273 Abs 1 ZPO; § 15 UWG