§ 922 ABGB; § 932 ABGB; § 934 ABGB; § 351 UGB
Der OGH betont die Konkurrenz zwischen dem Gestaltungsrecht auf Vertragsaufhebung wegen laesio enormis und den Gewährleistungsrechten und erläutert, dass eine nachträgliche Mängelbehebung nicht den Entfall des Anfechtungsrechts des Verkürzten zur Folge hat.