§ 480 ABGB; § 526 ABGB; § 1479 ABGB; § 1485 ABGB; § 1488 ABGB
Der OGH nimmt zur außerbücherlichen Begründung von Servituten bei Grundstücksteilungen Stellung und erläutert, dass ernsthafte Vergleichsverhandlungen den Ablauf der Verjährungsfrist wegen Nichtgebrauchs bzw wegen Widerstands des Verpflichteten hemmen.