§ 364 ABGB; § 364a ABGB; § 364b ABGB; § 67 VersVG
Bei Duldung einer schadenskausalen Errichtung eines Privatkanals durch dritte Personen kann die Gemeinde zur Verantwortung gezogen werden. Die Legalzession des § 67 VersVG gelangt auch bei verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen zur Anwendung.