§ 2 Abs 1 MRG; § 1120 ABGB; § 1121 ABGB
Ein von einem obligatorisch Nutzungsberechtigten mit fruchtnießerähnlicher Rechtsstellung abgeschlossener Mietvertrag entfaltet für den exekutiven Erwerber des Wohnungseigentumsobjekts Bindungswirkung.
OGH 8.3.2007, 2Ob 203/06a