§ 922 ABGB
Das potentielle Risiko der Aufhebung des Einzelgenehmigungsbescheids für ein Kfz wegen der Tieferstellung des Fahrwerks begründet keinen Rechtsmangel.
OGH 22.2.2007, 3Ob 5/07t
§ 922 ABGB
Das potentielle Risiko der Aufhebung des Einzelgenehmigungsbescheids für ein Kfz wegen der Tieferstellung des Fahrwerks begründet keinen Rechtsmangel.
OGH 22.2.2007, 3Ob 5/07t