Zusammenfassung: Das LG für ZRS veranlasst die Rückgängigmachung eines Punkteabzugs eines zahlungsunfähigen Fußballvereins, da diese Disziplinarmaßnahmen ohne Beiziehung des Masseverwalters mit den Vorgaben des Konkursrechts nicht in Einklang zu bringen wären.
Rechtsgrundlagen: § 577 ZPO; § 21 KO; § 6 Abs 3 KO; § 8 Abs 1 VerG