§ 27 Z 4 Fall 2 AngG
Der OGH erläutert, dass die beharrliche Missachtung des vertraglichen Verbots der Privatnutzung eines Firmenhandys die Entlassung einer Außendienstangestellten rechtfertigt. Eine fünftägige Frist für die Prüfung der Telefonrechnung durch den Arbeitgeber wird dabei als angemessen betrachtet.