§ 49 Abs 2 GmbHG; § 52 GmbHG; § 66 GmbHG; § 1210 ABGB
Nach der Registrierung einer Kapitalerhöhung im Firmenbuch kommt eine Anfechtung des Übernahmsvertrags durch den übergangenen Gesellschafter nicht mehr in Betracht.
§ 49 Abs 2 GmbHG; § 52 GmbHG; § 66 GmbHG; § 1210 ABGB
Nach der Registrierung einer Kapitalerhöhung im Firmenbuch kommt eine Anfechtung des Übernahmsvertrags durch den übergangenen Gesellschafter nicht mehr in Betracht.