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BIG genießt Dienstgeberhaftungsprivileg in Ausbildungsstätte

EntscheidungZivilrechtecolex 2007/111ecolex 2007, 249 - 250 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 333 Abs 1 ASVG; § 335 Abs 3 ASVG

Der OGH bejaht die Anwendbarkeit der Haftungseinschränkung des § 333 Abs 1 ASVG iVm § 335 Abs 3 ASVG bei einer Bundesimmobiliengesellschaft, die die Funktion eines Schulerhalters innehat und nur ein Fruchtgenussrecht am Schulgrundstück besitzt.

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