§ 226 ZPO; § 411 ZPO
Sofern eine frühere Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen wurde, ist im Fall einer neuerlichen Klagseinbringung die Einrede der res iudicata unbegründet.
OGH, 27.09.2005, 1 Ob 141/05z
§ 226 ZPO; § 411 ZPO
Sofern eine frühere Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen wurde, ist im Fall einer neuerlichen Klagseinbringung die Einrede der res iudicata unbegründet.
OGH, 27.09.2005, 1 Ob 141/05z