§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Für den auf einem anwaltlichen Anderkonto erlegten Verkaufserlös für ein noch von der Erblasserin veräußertes Grundstück besteht keine Erbschaftssteuerpflicht.
VfGH, 22.06.2005, B 1349/04
§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Für den auf einem anwaltlichen Anderkonto erlegten Verkaufserlös für ein noch von der Erblasserin veräußertes Grundstück besteht keine Erbschaftssteuerpflicht.
VfGH, 22.06.2005, B 1349/04