§ 19 Abs 3 FBG; § 192 Abs 1 ZPO; Art 288 Abs 2 EG
Der OGH nimmt Stellung zur Anfechtbarkeit der Zurück- bzw Abweisung eines Unterbrechungsantrags und legt dar, dass ein Offenlegungsverfahren nicht aufgrund der Anhängigkeit eines Verfahrens beim EuG unterbrochen werden kann.