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Neues Beweismittel als Wiederaufnahmegrund

EntscheidungFinanzrecht(Glosse)ecolex 2006/457ecolex 2006, 1039 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob das nachträgliche Auftauchen eines Zahlungsbelegs die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO

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