§ 15 BAG
Die Vorlage einer gerichtlichen Amtbestätigung oder einer Belehrungsbescheinigung stellt auch weiterhin Gültigkeitsvoraussetzung für die einvernehmliche Beendigung eines Lehrverhältnisses dar.
OGH 04.05.2006, 9 ObA 20/06s
§ 15 BAG
Die Vorlage einer gerichtlichen Amtbestätigung oder einer Belehrungsbescheinigung stellt auch weiterhin Gültigkeitsvoraussetzung für die einvernehmliche Beendigung eines Lehrverhältnisses dar.
OGH 04.05.2006, 9 ObA 20/06s