§ 14 AVRAG
Der OGH nimmt zur Bemessung der Abfertigung nach der Kürzung der Normalarbeitszeit zum Zweck der Betreuung eines gesunden fünfjährigen Kindes Stellung und befürwortet die Anwendbarkeit des § 14 Abs 4 AVRAG.
§ 14 AVRAG
Der OGH nimmt zur Bemessung der Abfertigung nach der Kürzung der Normalarbeitszeit zum Zweck der Betreuung eines gesunden fünfjährigen Kindes Stellung und befürwortet die Anwendbarkeit des § 14 Abs 4 AVRAG.