§ 34 MSchG; § 4 MSchG; § 30a MSchG
Der OGH erläutert, dass die Wortmarke Firekiller für Feuerlöscher eine rein deskriptive Funktion erfüllt und führt weiters aus, dass auch die Markenanmeldung unter Missachtung von Loyalitätspflichten vom Anwendungsbereich des § 34 MSchG umfasst ist.