§ 21 KO; § 21 Abs 2 KO
Der Auftraggeber besitzt auch im Fall eines Vertragsrücktritts des Masseverwalters ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich eines bedungenen Haftrücklasses.
OGH 27.09.2005, 1 Ob 135/05t
§ 21 KO; § 21 Abs 2 KO
Der Auftraggeber besitzt auch im Fall eines Vertragsrücktritts des Masseverwalters ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich eines bedungenen Haftrücklasses.
OGH 27.09.2005, 1 Ob 135/05t