§ 1392 ABGB
Die Sicherungszession einer Buchforderung entfaltet mit der Registrierung des Buchvermerks in der OP-Liste Rechtsgültigkeit. Da im Fall einer Vollabtretung die Forderung nicht mehr in der OP-Liste registriert ist, indiziert ein Abtretungsvermerk in der OP-Liste das Vorliegen einer Sicherungszession.