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OGH, 15.10.2004, 1 Ob 205/04k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/93ecolex 2005, 211 Heft 3 v. 1.3.2005

§ 1 AHG; Art 137 B-VG

Der OGH legt dar, dass die säumige Umsetzung der Geldwäscherichtlinie eine pflichtwidrige Unterlassung des Gesetzgebers und somit einen Staatshaftungsanspruch begründet, dessen Beurteilung in den Kompetenzbereich des VfGH fällt.

OGH, 15.10.2004, 1 Ob 205/04k

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