§ 28 Z 2 KO; § 30 KO; § 31 Abs 1 Z 2 KO; § 78 EStG; § 82 EStG
Der OGH erörtert, dass der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber als Schuldner der Lohnstuer zu qualifizieren ist und legt dar, dass die Konkursanfechtung der Lohnsteuerabfuhr nicht zulässig ist.