§ 1358 ABGB; § 1422 ABGB; § 9 EO; § 119 nö BauO 1976; § 9 Abs 1 nö BauO 1996
Der OGH erörtert, dass ein Rückstandsausweis bezüglich Aufschließungsabgaben auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers Rechtswirkungen entfaltet und legt dar, dass die Forderung im Fall ihrer Begleichung auch nach Genehmigung der Exekution im Wege der Singularsukzession übergeht.