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OGH, 21.04.2005, 6 Ob 43/05z (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/368ecolex 2005, 773 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 234 Z 1 Geo; § 383 HGB

Der VwGH erörtert, dass auf die Einforderung der Zwangsstrafe wegen der unterlassenen Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet werden kann, wenn der Jahresabschluss vor der Bezahlung der Strafe veröffentlicht wurde.

OGH, 21.04.2005, 6 Ob 43/05z

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