§ 82 lit e Fall 2 GewO
Der OGH erörtert, dass allenfalls auch bloße Vorbereitungstätigkeiten für die Ausübung einer selbständigen Gewerbetätigkeit nach der Beendigung des Arbeitsvertrages die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigen können, sofern die Geschäftstätigkeit noch vor Beendigung des Dienstvertrags begonnen wird.