§ 27 AngG
Der OGH erläutert, dass beleidigende Äußerungen in einem Schriftsatz des Rechtsvertreters des Arbeitnehmers dessen Entlassung nicht rechtfertigen, sofern dieser seinen Anwalt nicht dazu angestiftet hat.
OGH, 06.04.2005, 9 ObA 116/04f
§ 27 AngG
Der OGH erläutert, dass beleidigende Äußerungen in einem Schriftsatz des Rechtsvertreters des Arbeitnehmers dessen Entlassung nicht rechtfertigen, sofern dieser seinen Anwalt nicht dazu angestiftet hat.
OGH, 06.04.2005, 9 ObA 116/04f