§ 311 ASVG; § 354 ASVG; § 355 ASVG
Der OGH erläutert, dass die Prüfung der Verpflichtung des Dienstgebers zur Entrichtung eines Überweisungsbetrags an den Pensionsversicherungsträger eine Verwaltungsangelegenheit darstellt, sodass diese Frage vor ordentlichen Gerichten nicht geklärt werden kann.