§ 3 Abs 2 DHG; § 1014 ABGB; § 1313a ABGB; § 333 ASVG
Der OGH erörtert, dass der schadenszufügende Leiharbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall keine Rückforderungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber (dem Arbeitskräfteüberlasser) gemäß § 3 Abs 2 DHG geltend machen kann.