Art 1 Abs 1 VO 2004/85 0; Art 6 Abs 3 VO 2004/85 0
Der VwGH führt aus, dass es unverhältnismäßig wäre, im Zuge des Berufungsverfahrens wegen der Bewilligung einer Müllverbrennungsanlage die Parteien auf die Prüfungsprozesse der POP-VO zu verweisen, wenn diese Verordnung erst während des Berufungsverfahrens in Geltung trat.