§ 25 UWG
Der OGH erörtert, dass die obsiegende Partei ihren Anspruch auf Publizierung des Urteils direkt gegen die beklagte Partei geltend machen kann und nimmt Stellung zur Bestimmung des Veröffentlichungsorts.
OGH, 28.0.2004, 4 Ob 155/04d
§ 25 UWG
Der OGH erörtert, dass die obsiegende Partei ihren Anspruch auf Publizierung des Urteils direkt gegen die beklagte Partei geltend machen kann und nimmt Stellung zur Bestimmung des Veröffentlichungsorts.
OGH, 28.0.2004, 4 Ob 155/04d