§ 27 Abs 2 KHVG 1994
Der OGH erläutert, dass eine Verzichtserklärung der Haftpflichtversicherung bezüglich der Einwendung der Verjährung für den Versicherten eine Hemmung der Verjährung auch für jene Ansprüche, die über dem Deckungsausmaß liegen, zur Folge hat.