Art 141 EG
Der OGH erörtert, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erschwerniszulage für Bildschirmtätigkeiten, die Teilzeitbeschäftigte von einer Zuerkennung ausschließt, eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Beschäftigter zur Folge hat.
OGH, 01.12.2004, 9 ObA 90/04g