§ 68a EheG
Der OGH erörtert, dass die Geltendmachung einer Unterhaltsforderung nach § 68a EheG durch den ehebrecherischen Ehepartner als rechtsmissbräuchlich qualifiziert werden muss.
OGH, 30.06.2004, 7 Ob 158/04t
§ 68a EheG
Der OGH erörtert, dass die Geltendmachung einer Unterhaltsforderung nach § 68a EheG durch den ehebrecherischen Ehepartner als rechtsmissbräuchlich qualifiziert werden muss.
OGH, 30.06.2004, 7 Ob 158/04t