§ 333 Abs 1 ASVG
Der OGH erörtert, dass der Dienstgeber aufgrund der Haftungsbegünstigung in § 333 ASVG auch die Spesen für Verwandtenbesuche und Reiseaufwendungen des Verletzten nicht ausgleichen muss.
OGH, 11.11.2004, 8 ObA 107/04z
§ 333 Abs 1 ASVG
Der OGH erörtert, dass der Dienstgeber aufgrund der Haftungsbegünstigung in § 333 ASVG auch die Spesen für Verwandtenbesuche und Reiseaufwendungen des Verletzten nicht ausgleichen muss.
OGH, 11.11.2004, 8 ObA 107/04z