Zusammenfassung: Das KOG legt dar, dass die Publikation einer unverbindlichen Verbandsempfehlung ohne Anzeigerstattung an das Kartellgericht die Sanktionierung mit einer Geldbuße rechtfertigt, wobei diese nicht gerichtlich angedroht werden muss.
KOG, 20.12.2004, 16 Ok 21/04