§ 74 GmbHG; § 76 GmbHG
Der OGH erörtert, dass auch der formfreie Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen im Rahmen eines Treuhandvertrags als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen qualifiziert werden kann, sofern der Kreditgeber eine materielle Gesellschafterposition einnimmt.