§ 1323 ABGB; § 1324 ABGB
Der OGH erörtert, dass nicht erzielte Zinsgewinne aus einer Vermögensinvestition in riskante Wertpapiere als entgangener Gewinn und nicht als positiver Schaden zu qualifizieren sind.
OGH, 01.07.2004, 1 Ob 173/03b
§ 1323 ABGB; § 1324 ABGB
Der OGH erörtert, dass nicht erzielte Zinsgewinne aus einer Vermögensinvestition in riskante Wertpapiere als entgangener Gewinn und nicht als positiver Schaden zu qualifizieren sind.
OGH, 01.07.2004, 1 Ob 173/03b