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VwGH, 24.02.2004, 99/14/0250 (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/387ecolex 2004, 815 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 32 Z 2 EStG

Der VwGH erörtert, dass der Abgabenschuldner auch nach Einstellung der Betriebstätigkeit verpflichtet ist, bestehende Schulden für die Finanzierung vormaliger Betriebsgüter zu begleichen.

VwGH, 24.02.2004, 99/14/0250

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