§ 7 EStG
Der VwGH führt aus, dass die Abschreibung von Beschaffungs- oder Produktionskosten abnutzbarer Anlagegüter nicht von der Führung einer Anlagendatei abhängt. Weiters legt er dar, dass die Berücksichtigung von Betriebsausgaben keine steuerliche Privilegierung darstellt.