§ 113a KSchG
Der OGH erörtert, dass Aussonderungs- oder Absonderungsrechte an Lohnansprüchen bei mangelnder Geltendmachung in einem Schuldenregulierungsverfahren wegfallen. Weiters legt er dar, dass die Feststellung einer allfälligen Weitergeltung durch (anfechtbaren) Gerichtsbeschluss getroffen werden muss.