§ 377 HGB; § 378 HGB
Der OGH erläutert, welche Rechtsfolgen die Fiktion der Bewilligung der Warenlieferung beim Handelskauf auslöst und legt dar, dass bei einer arglistigen Vortäuschung bestimmter Produkteigenschaften die Rügepflicht wegfällt. Weiters erörtert der erkennende Senat, wie die Ware beschaffen sein muss, um als nicht mehr genehmigungstauglich iSd § 378 HGB eingestuft zu werden.