§ 77 Abs 1 GewO 1994; § 78 Abs 2 GewO 1994; § 367 Z 25 GewO 1994
Der VwGH erörtert, dass Auflagen in einem Bewilligungsbescheid einer Betriebsanlage ihre Rechtsverbindlichkeit uneingeschränkt behalten, solange eigenmächtige Änderungen des Betriebseigentümers nicht bescheidmäßig zugelassen werden.