§ 49 Abs 3 lit a Z 18 ASVG; § 3 Abs 1 lit a Z 15 EStG 1988; § 3 ArbVG
Der OGH erörtert, dass der Arbeitgeber, der einen Teil des insgesamt über Kollektivvertragsniveau liegenden Lohnanspruches in eine Altersvorsorge der Arbeitnehmer investiert, für diesen Bestandteil Versicherungsabgaben entrichten muss.